Gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Omnibussen
Bundesgesetzblatt Nr. 710 aus 1988, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 889 aus 1994,
01.01.1989
30.11.1994
Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 3. November 1988 über die Anrechnung einer bestimmten schulischen oder beruflichen Ausbildung auf die vorgeschriebene fachliche Tätigkeit zum Nachweis der Befähigung für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen bei den mit Omnibussen ausgeübten Gelegenheitsverkehren
StF: BGBl. Nr. 710/1988
idF:
BGBl. Nr. 889/1994 (EWR/Anh. XIII: 374 L 0562, 377 L 0796, 389 L 0438)
Auf Grund des Paragraph 5 a, Absatz 2, erster Satz des Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 85 aus 1952,, in der Fassung des Bundesgesetzes vom 5. März 1987, Bundesgesetzblatt Nr. 125, wird hinsichtlich der Schulen, die der Aufsicht des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Sport unterliegen, im Einvernehmen mit diesem Bundesminister, hinsichtlich der Universitäten (Hochschulen) im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wissenschaft und Forschung und hinsichtlich der beruflichen Ausbildung im Einvernehmen mit dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten verordnet: