Abkommen zwischen Österreich und Argentinien über wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit
Bundesgesetzblatt Nr. 131 aus 1980,
01.05.1980
ABKOMMEN zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Argentinischen Republik über wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit
StF: BGBl. Nr. 131/1980
Das Abkommen tritt gemäß dem ersten Absatz seines Artikels 10 am 1. Mai 1980 in Kraft.
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Argentinischen Republik
vom Wunsche geleitet, die bestehenden freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Staaten zu vertiefen und
im Hinblick auf ihr gemeinsames Interesse, die wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit auf der Grundlage der Gleichheit der Rechte und des beiderseitigen Nutzens zu fördern und vielfältig zu gestalten,
sind wie folgt übereingekommen: