Kurztitel

Fahrpreis für Züge oder Zugteile mit besonderer Ausstattung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 70 aus 1976,

Inkrafttretensdatum

18.02.1976

Außerkrafttretensdatum

31.12.1996

Beachte

Zwar nicht formell aufgehoben, aber durch Wegfall des Artikel 54, B-VG

gegenstandslos.

Langtitel

Kundmachung des Bundesministers für Verkehr vom 2. Feber 1976 betreffend die Festsetzung von Zuschlägen zum Fahrpreis bei der Benützung von Zügen oder Zugteilen mit besonderer Ausstattung

StF: BGBl. Nr. 70/1976

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der vom Hauptausschuß des Nationalrates gemäß Paragraph 4, des Verfassungsgesetzes vom 13. April 1920, StGBl. Nr. 180, am 18. Feber 1971 erteilten Ermächtigung wird kundgemacht: