Fahrpreis für Züge oder Zugteile mit besonderer Ausstattung
Bundesgesetzblatt Nr. 70 aus 1976,
18.02.1976
31.12.1996
Zwar nicht formell aufgehoben, aber durch Wegfall des Artikel 54, B-VG
gegenstandslos.
Kundmachung des Bundesministers für Verkehr vom 2. Feber 1976 betreffend die Festsetzung von Zuschlägen zum Fahrpreis bei der Benützung von Zügen oder Zugteilen mit besonderer Ausstattung
StF: BGBl. Nr. 70/1976
Auf Grund der vom Hauptausschuß des Nationalrates gemäß Paragraph 4, des Verfassungsgesetzes vom 13. April 1920, StGBl. Nr. 180, am 18. Feber 1971 erteilten Ermächtigung wird kundgemacht: