Kurztitel

Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Fremdenverkehrs zwischen Österreich und Rumänien

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 282 aus 1975,

Inkrafttretensdatum

15.05.1975

Langtitel

ABKOMMEN ÜBER DIE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIETE DES FREMDENVERKEHRS ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER SOZIALISTISCHEN REPUBLIK RUMÄNIEN

StF: Bundesgesetzblatt Nr. 282 aus 1975,

Ratifikationstext

Das vorliegende Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 11, erster Satz am 15. Mai 1975 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Sozialistischen Republik Rumänien

haben,

auf der Grundlage und im Rahmen der in beiden Staaten bestehenden gesetzlichen Vorschriften,

und auch auf Grundlage der anläßlich der Konferenz der Vereinten Nationen über Zollformalitäten bei der vorübergehenden Einfuhr privater Straßenkraftfahrzeuge und im Reiseverkehr beschlossenen Abkommen über Zollerleichterungen im Reiseverkehr, des Zusatzprotokolls zum Abkommen über Zollerleichterungen im Reiseverkehr, betreffend die Einfuhr von Werbeschriften und Werbematerial für den Fremdenverkehr und des Zollabkommens über die vorübergehende Einfuhr privater Straßenfahrzeuge, die am 4. Juni 1954 in New York unterzeichnet wurden,

und im Geiste der Empfehlungen der Konferenz der Vereinten Nationen über den Fremdenverkehr und die internationalen Reisen, Rom 1963, folgendes vereinbart: