Kurztitel

Abkommen über die Wirtschaftsbeziehungen zwischen Österreich und Bulgarien

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 523 aus 1974,

Inkrafttretensdatum

18.08.1974

Langtitel

LANGFRISTIGES ABKOMMEN über die Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Bulgarien

StF: BGBl. Nr. 523/1974

Ratifikationstext

Das vorliegende Abkommen tritt nach seinem Artikel 12, am 18. August 1974 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Volksrepublik Bulgarien sind

auf der Grundlage der erzielten Ergebnisse bei der Entwicklung der wirtschaftlichen Beziehungen sowie der wirtschaftlichen, industriellen und technischen Zusammenarbeit,

im Hinblick auf das heute unterzeichnete Abkommen über die gegenseitige Gewährung der Meistbegünstigung,

vom Wunsche geleitet, die erzielten Ergebnisse zu festigen und die wirtschaftlichen Beziehungen im Geiste freundschaftlicher Zusammenarbeit auf einer langfristigen Grundlage zu vertiefen,

in dem Bestreben, zur Entwicklung der gesamteuropäischen Zusammenarbeit beizutragen,

in der Überzeugung, daß die Ausweitung des Handelsverkehrs sowie die Förderung der wirtschaftlichen, industriellen und technischen Zusammenarbeit auf der Grundlage der Gleichberechtigung und des gegenseitigen Vorteiles den Interessen beider Staaten entspricht,

wie folgt übereingekommen: