Abkommen über die Wirtschaftsbeziehungen zwischen Österreich und Bulgarien
Bundesgesetzblatt Nr. 523 aus 1974,
18.08.1974
LANGFRISTIGES ABKOMMEN über die Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Bulgarien
StF: BGBl. Nr. 523/1974
Das vorliegende Abkommen tritt nach seinem Artikel 12, am 18. August 1974 in Kraft.
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Volksrepublik Bulgarien sind
auf der Grundlage der erzielten Ergebnisse bei der Entwicklung der wirtschaftlichen Beziehungen sowie der wirtschaftlichen, industriellen und technischen Zusammenarbeit,
im Hinblick auf das heute unterzeichnete Abkommen über die gegenseitige Gewährung der Meistbegünstigung,
vom Wunsche geleitet, die erzielten Ergebnisse zu festigen und die wirtschaftlichen Beziehungen im Geiste freundschaftlicher Zusammenarbeit auf einer langfristigen Grundlage zu vertiefen,
in dem Bestreben, zur Entwicklung der gesamteuropäischen Zusammenarbeit beizutragen,
in der Überzeugung, daß die Ausweitung des Handelsverkehrs sowie die Förderung der wirtschaftlichen, industriellen und technischen Zusammenarbeit auf der Grundlage der Gleichberechtigung und des gegenseitigen Vorteiles den Interessen beider Staaten entspricht,
wie folgt übereingekommen: