Handelsabkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Korea
Bundesgesetzblatt Nr. 398 aus 1971,
31.10.1971
(Übersetzung) HANDELSABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK KOREA
StF: BGBl. Nr. 398/1971
Das vorliegende Abkommen tritt gemäß seinem Artikel römisch fünf am 31. Oktober 1971 in Kraft.
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Korea haben, vom Wunsche geleitet, die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Staaten weiter zu entwickeln, folgendes vereinbart: