Kurztitel

Abkommen zwischen Österreich und dem Freistaat Bayern über die Anwendung der Salinenkonvention

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 197 aus 1958,

Typ

Vertrag - BRD

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 0

Inkrafttretensdatum

08.07.1958

Unterzeichnungsdatum

25.03.1957

Index

59/08 Rohstoffe, Nahrungsmittel

Langtitel

Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Freistaat Bayern über die Anwendung der Salinenkonvention.

StF: BGBl. Nr. 197/1958 (NR: GP VIII RV 291 AB 338 S. 40. BR: S. 128.)

Sonstige Textteile

Nachdem das am 25. März 1957 in München unterzeichnete Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Freistaat Bayern über die Anwendung der Salinenkonvention samt Schlußprotokoll, welches also lautet: ...

die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident dieses Abkommen samt Schlußprotokoll für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der in diesem Abkommen enthaltenen Bestimmungen.

Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Finanzen, vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, vom Bundesminister für Handel und Wiederaufbau und vom Bundesminister für die Auswärtigen Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.

Geschehen zu Wien, den 21. Dezember 1957.

Ratifikationstext

Das vorliegende Abkommen samt Schlußprotokoll ist nach Durchführung des in Teil römisch IV vorgesehenen Notenwechsels am 8. Juli 1958 in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich und der Freistaat Bayern, vom Wunsche geleitet, die durch das Münchener Traktat vom 14. April 1816 und durch die Konvention zwischen Österreich und Bayern über die beiderseitigen Salinenverhältnisse vom 18. März 1829 (im folgenden als Salinenkonvention bezeichnet) geregelten Angelegenheiten den geänderten Verhältnissen anzupassen, sind wie folgt übereingekommen:

Anmerkung

Aus dokumentalistischen Gründen wurden die Teile als Artikel dokumentiert.

Schlagworte

e-rk3

Landwirtschaft

Zuletzt aktualisiert am

23.01.2025

Gesetzesnummer

10006242

Dokumentnummer

NOR11006355

alte Dokumentnummer

N5195810357W