Kurztitel

Vorzugsbehandlung von österreichischem Holz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 168 aus 1934,

Inkrafttretensdatum

23.03.1934

Langtitel

(Übersetzung.)

Übereinkommen zwischen der österreichischen Bundesregierung und der Regierung der französischen Republik, betreffend die Vorzugsbehandlung von österreichischem Holz

StF: BGBl. I Nr. 168/1934

Sonstige Textteile

Der Bundespräsident der Republik Österreich erklärt das am 29. Dezember 1932 in Paris unterfertigte Übereinkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Frankreich, betreffend die Vorzugsbehandlung von österreichischem Holz, welches also lautet: ...

für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich dessen gewissenhafte Erfüllung.

Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikation vom Bundespräsidenten unterfertigt, vom Bundeskanzler und von den Bundesministern für Handel und Verkehr sowie für Finanzen gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.

Geschehen zu Wien, den 8. Juni 1933.

Ratifikationstext

Das vorstehende Übereinkommen tritt gemäß seinem Punkt 8 am 23. März 1934 in Kraft.