Handelsvertrag
Bundesgesetzblatt Nr. 42 aus 1929, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 83 aus 2004,
29.01.1929
28.07.2004
Die Republik Österreich und das Königreich Dänemark haben
einvernehmlich festgestellt, dass der Handelsvertrag zwischen
Österreich und Dänemark durch länger andauernde übereinstimmende
Nichtanwendung obsolet geworden ist
vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 83 aus 2004,).
(Übersetzung.) Handelsvertrag zwischen Österreich und Dänemark
StF: BGBl. Nr. 42/1929
idF:
BGBl. III Nr. 83/2004
Nachdem der am 6. April 1928 in Wien unterfertigte Handelsvertrag zwischen Österreich und Dänemark samt Schlußprotokoll, welcher also lautet:
die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident diesen Staatsvertrag für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich dessen gewissenhafte Erfüllung.
Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikation vom Bundespräsidenten unterfertigt, vom Bundeskanzler und vom Bundesminister für Handel und Verkehr gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.
Geschehen zu Wien, den 8. Dezember 1928.
Der Austausch der Ratifikationsurkunden hat am 19. Jänner 1929 stattgefunden. Dieser Staatsvertrag tritt daher gemäß seinem Artikel römisch 22 am 29. Jänner 1929 in Kraft.
Der Bundespräsident der Republik Österreich und Seine Majestät der König von Dänemark und Island, in gleicher Weise von dem Wunsche beseelt, die Bande der Freundschaft zwischen Österreich und Dänemark enger zu knüpfen und die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen beiden Ländern zu befestigen und auszubauen, haben beschlossen, einen Handelsvertrag abzuschließen, und zu ihren Bevollmächtigten ernannt:
Anmerkung, Es folgen die Namen der Bevollmächtigten.) welche, nachdem sie ihre in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten einander mitgeteilt haben, über folgende Artikel übereingekommen sind: