Kurztitel

Handels- und Schiffahrtsvertrag (Vereinigtes Königreich)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 80 aus 1925,

Inkrafttretensdatum

11.02.1925

Langtitel

Handels- und Schiffahrtsvertrag zwischen Österreich und Großbritannien.

StF: BGBl. Nr. 80/1925 (NR: GP II 160 AB 209 S. 62.)

Änderung

BGBl. Nr. 212/1925 (K über Geltungsbereich)

BGBl. Nr. 172/1926 (K über Geltungsbereich)

BGBl. Nr. 257/1926 (K über Geltungsbereich)

BGBl. Nr. 152/1937 (K über Geltungsbereich)

Sonstige Textteile

Nachdem der am 22. Mai 1924 in London unterfertigte Handels- und Schiffahrtsvertrag zwischen Österreich und Großbritannien, welcher also lautet:

die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident den vorstehenden Vertrag für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich seine gewissenhafte Erfüllung.

Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikation vom Bundespräsidenten unterfertigt, vom Bundeskanzler und von den Bundesministern für Finanzen, für Handel und Verkehr und für die auswärtigen Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.

Geschehen zu Wien, den 22. Dezember 1924.

Ratifikationstext

Dieser Handels- und Schiffahrtsvertrag ist am 11. Februar 1925 in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

Der Bundespräsident der Republik Österreich und Seine Majestät der König des Vereinigten Königreiches von Großbritannien und Irland und der britischen überseeischen Lande, Kaiser von Indien, von dem Wunsche geleitet, die zwischen ihren beiden Ländern bereits bestehenden Handelsbeziehungen weiter zu erleichtern und auszudehnen, haben beschlossen, zu diesem Zweck einen Handels- und Schiffahrtsvertrag abzuschließen und zu ihren Bevollmächtigten ernannt, nämlich:

Der Bundespräsident der Republik Österreich, den Herrn Georg Franckenstein, außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister der Republik Österreich zu London; und Seine Majestät der König des Vereinigten Königreiches von Großbritannien und Irland und der britischen überseeischen Lande, Kaiser von Indien, den sehr ehrenwerten James Ramsay Mac Donald, M. P., Allerhöchstihren Ministerpräsidenten und Hauptstaatssekretär der Auswärtigen Angelegenheiten;

die nach gegenseitiger Mitteilung ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten die nachstehenden Artikel vereinbart haben: