Kurztitel

Handelsübereinkommen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 32 aus 1923,

Typ

Vertrag - Polen

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 0

Inkrafttretensdatum

15.01.1923

Unterzeichnungsdatum

25.09.1922

Index

59/10 Handelsabkommen

Langtitel

(Übersetzung.)

Handelsübereinkommen zwischen der Republik Österreich und Polen samt den Beilagen A, B und C sowie dem Schlußprotokoll

StF: BGBl. Nr. 32/1923

Sonstige Textteile

Nachdem das am 25. September 1922 in Warschau unterzeichnete Handelsübereinkommen zwischen der Republik Österreich und Polen samt den Beilagen A, B und C sowie dem Schlußprotokolle, welches also lautet: ...

die verfassungsmäßige Genehmigung erhalten hat, erklärt der Bundespräsident den vorstehenden Staatsvertrag samt den Beilagen A, B und C sowie dem Schlußprotokolle für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich, ihn gewissenhaft zu erfüllen.

Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikation vom Bundespräsidenten unterfertigt, vom Bundesminister für Äußeres und vom Bundesminister für Handel und Gewerbe, Industrie und Bauten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.

Geschehen zu Wien, den 22. Dezember 1922.

Ratifikationstext

Die Ratifikationsurkunden wurden am 5. Jänner 1923 in Warschau ausgetauscht. Das Übereinkommen ist daher am 15. Jänner 1923 in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

Der Bundespräsident der Republik Österreich einerseits

und
der polnische Staatschef anderseits,

von dem gleichen Wunsche beseelt, die Handelsbeziehungen sowie das wirtschaftliche Zusammenarbeiten der beiden Länder zu fördern, haben beschlossen, ein Handelsübereinkommen abzuschließen, das dem derzeit in ihren Ländern noch in Kraft stehenden Übergangszustand angepaßt ist und haben zu diesem Zwecke zu ihren Bevollmächtigten ernannt:

Anmerkung, Es folgen die Namen der Bevollmächtigten.) die, nachdem sie sich ihre in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten mitgeteilt haben, über die folgenden Artikel übereingekommen sind:

Anmerkung

Dokumentalistische Gliederung

Beilage A = Anlage 1

Beilage B = Anlage 2

Beilage C = Anlage 3

Schlußprotokoll zu Beilage C = Anlage 4

Schlußprotokoll = Anlage 5

Zuletzt aktualisiert am

14.03.2025

Gesetzesnummer

10006126

Dokumentnummer

NOR11006239

alte Dokumentnummer

N5192310392W