Handelsübereinkommen
Bundesgesetzblatt Nr. 32 aus 1923,
Vertrag - Polen
Paragraph 0
15.01.1923
25.09.1922
59/10 Handelsabkommen
(Übersetzung.)
Handelsübereinkommen zwischen der Republik Österreich und Polen samt den Beilagen A, B und C sowie dem Schlußprotokoll
StF: BGBl. Nr. 32/1923
Nachdem das am 25. September 1922 in Warschau unterzeichnete Handelsübereinkommen zwischen der Republik Österreich und Polen samt den Beilagen A, B und C sowie dem Schlußprotokolle, welches also lautet: ...
die verfassungsmäßige Genehmigung erhalten hat, erklärt der Bundespräsident den vorstehenden Staatsvertrag samt den Beilagen A, B und C sowie dem Schlußprotokolle für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich, ihn gewissenhaft zu erfüllen.
Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikation vom Bundespräsidenten unterfertigt, vom Bundesminister für Äußeres und vom Bundesminister für Handel und Gewerbe, Industrie und Bauten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.
Geschehen zu Wien, den 22. Dezember 1922.
Die Ratifikationsurkunden wurden am 5. Jänner 1923 in Warschau ausgetauscht. Das Übereinkommen ist daher am 15. Jänner 1923 in Kraft getreten.
Der Bundespräsident der Republik Österreich einerseits
und
der polnische Staatschef anderseits,
von dem gleichen Wunsche beseelt, die Handelsbeziehungen sowie das wirtschaftliche Zusammenarbeiten der beiden Länder zu fördern, haben beschlossen, ein Handelsübereinkommen abzuschließen, das dem derzeit in ihren Ländern noch in Kraft stehenden Übergangszustand angepaßt ist und haben zu diesem Zwecke zu ihren Bevollmächtigten ernannt:
Anmerkung, Es folgen die Namen der Bevollmächtigten.) die, nachdem sie sich ihre in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten mitgeteilt haben, über die folgenden Artikel übereingekommen sind:
Dokumentalistische Gliederung
Beilage A = Anlage 1
Beilage B = Anlage 2
Beilage C = Anlage 3
Schlußprotokoll zu Beilage C = Anlage 4
Schlußprotokoll = Anlage 5
14.03.2025
10006126
NOR11006239
N5192310392W