Übernahme von Personen an der Grenze (Italien)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 160 aus 1998,
01.04.1998
ABKOMMEN zwischen der Bundesregierung der Republik Österreich und der Regierung der Italienischen Republik über die Übernahme von Personen an der Grenze
StF: BGBl. III Nr. 160/1998
Die Mitteilungen gemäß Artikel 16, Absatz eins, wurden am 26. Jänner bzw. am 27. Februar 1998 abgegeben; das Abkommen ist gemäß seinem Artikel 16, Absatz eins, mit 1. April 1998 in Kraft getreten.
Die Bundesregierung der Republik Österreich und die Regierung der Italienischen Republik sind zum Zweck der Erleichterung der Übernahme von Personen an der Grenze zwischen den beiden Staaten wie folgt übereingekommen: