Durchgangsverkehr von Exekutivorganen und die Durchbeförderung von Häftlingen (Deutschland)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 58 aus 1998,
01.05.1998
Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über den Durchgangsverkehr von Exekutivorganen und die Durchbeförderung von Häftlingen
StF: BGBl. III Nr. 58/1998 (NR: GP XIX RV 47 AB 284 S. 47. BR: AB 5052 S. 603.)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 18. Februar 1998 ausgetauscht; der Vertrag tritt gemäß seinem Artikel 23, Absatz 2, mit 1. Mai 1998 in Kraft.
Die Republik Österreich und die Bundesrepublik Deutschland haben folgendes vereinbart: