Kurztitel

Durchgangsverkehr von Exekutivorganen und die Durchbeförderung von Häftlingen (Deutschland)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 58 aus 1998,

Inkrafttretensdatum

01.05.1998

Langtitel

Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über den Durchgangsverkehr von Exekutivorganen und die Durchbeförderung von Häftlingen

StF: BGBl. III Nr. 58/1998 (NR: GP XIX RV 47 AB 284 S. 47. BR: AB 5052 S. 603.)

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 18. Februar 1998 ausgetauscht; der Vertrag tritt gemäß seinem Artikel 23, Absatz 2, mit 1. Mai 1998 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich und die Bundesrepublik Deutschland haben folgendes vereinbart: