Praktikantenabkommen (Ungarn)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 27 aus 1998,
01.04.1998
ABKOMMEN zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Ungarn über den Austausch von Arbeitnehmern zur Erweiterung der beruflichen und sprachlichen Kenntnisse (Praktikantenabkommen)
StF: BGBl. III Nr. 27/1998 (NR: GP XX RV 903 AB 1009 S. 104. BR: AB 5580 S. 633.)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Die Mitteilungen gemäß Artikel 10, Absatz eins, des Abkommens wurden am 4. August 1997 bzw. 28. Jänner 1998 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 10, Absatz eins, mit 1. April 1998 in Kraft.
Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Republik Ungarn,
von dem Wunsche geleitet, die guten nachbarschaftlichen Beziehungen weiter auszubauen, zum Zwecke des gegenseitigen Austausches von Praktikanten,
sind wie folgt übereingekommen: