Durchgangsverkehr von Exekutivorganen - Beförderung von Häftlingen (Deutschland)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 59 aus 1998,
01.05.1998
Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die Festlegung von Durchgangsstrecken im Sinne des Artikels 1 Absatz 1 und des Artikels 2 Absatz 1 des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über den Durchgangsverkehr von Exekutivorganen und die Durchbeförderung von Häftlingen
StF: BGBl. III Nr. 59/1998
Die Vereinbarung tritt mit 1. Mai 1998 in Kraft.