Schengener Übereinkommen – Durchführung – Beitritt Spanien
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 90 aus 1997,
Vertrag – Multilateral
Paragraph 0
01.12.1997
25.06.1991
49/04 Grenzverkehr
ÜBEREINKOMMEN über den Beitritt des Königreichs Spanien zu dem am 19. Juni 1990 in Schengen unterzeichneten Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen vom 14. Juni 1985 zwischen den Regierung der Staaten der Benelux-Wirtschaftsunion, der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen, dem die Italienische Republik mit dem am 27. November 1990 in Paris unterzeichneten Übereinkommen beigetreten ist
StF: BGBl. III Nr. 90/1997 (NR: GP XX RV 501 AB 542 S. 52. BR: AB 5374 S. 620.)
(Anm.: etwaige idF-Liste siehe Schengener Übereinkommen - Durchführung - Beitritt Österreich, BGBl. III Nr. 90/1997)
Deutsch, Französisch, Italienisch, Niederländisch, Spanisch
Mitgliedstaaten siehe Schengener Übereinkommen - Durchführung - Beitritt Österreich, Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 90 aus 1997,
Das Königreich Belgien, die Bundesrepublik Deutschland, die Französische Republik, das Großherzogtum Luxemburg und das Königreich der Niederlande, Vertragsparteien des am 19. Juni 1990 in Schengen unterzeichneten Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen vom 14. Juni 1985 zwischen den Regierungen der Staaten der Benelux-Wirtschaftsunion, der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen, nachfolgend „das Übereinkommen von 1990” genannt, sowie die italienische Republik, die dem Übereinkommen von 1990 mit dem am 27. November 1990 in Paris unterzeichneten Übereinkommen beigetreten ist, einerseits
und das Königreich Spanien andererseits
angesichts der Unterzeichnung am fünfundzwanzigsten Juni neunzehnhunderteinundneunzig in Bonn des Protokolls über den Beitritt der Regierung des Königreichs Spanien zu dem Übereinkommen von Schengen vom 14. Juni 1985 zwischen den Regierungen der Staaten der Benelux-Wirtschaftsunion, der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen, in der Fassung des am 27. November 1990 in Paris unterzeichneten Protokolls über den Beitritt der Regierung der Italienischen Republik,
gestützt auf Artikel 140 des Übereinkommens von 1990,
sind wie folgt übereingekommen:
e-rk 3
20.05.2020
10006047
NOR11006151
N4199763358J