Schengener Übereinkommen – Beitritt Spanien
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 90 aus 1997,
Vertrag – Multilateral
Paragraph 0
01.12.1997
25.06.1991
49/04 Grenzverkehr
PROTOKOLL über den Beitritt der Regierung des Königreichs Spanien zu dem Übereinkommen von Schengen vom 14. Juni 1985 zwischen den Regierungen der Staaten der Benelux-Wirtschaftsunion, der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen, in der Fassung des am 27. November 1990 in Paris unterzeichneten Protokolls über den Beitritt der Regierung der italienischen Republik
StF: BGBl. III Nr. 90/1997 (NR: GP XX RV 501 AB 542 S. 52. BR: AB 5374 S. 620.)
(Anm.: etwaige idF-Liste siehe Schengener Übereinkommen - Beitritt Österreich, BGBl. III Nr. 89/1997)
Deutsch, Französisch, Italienisch, Niederländisch, Spanisch
Mitgliedstaaten siehe Schengener Übereinkommen - Beitritt Österreich, Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 89 aus 1997,
Die Regierungen des Königreichs Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, der Französischen Republik, des Großherzogtums Luxemburg und des Königreichs der Niederlande, Vertragsparteien des am 14. Juni 1985 in Schengen unterzeichneten Übereinkommens betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen, nachfolgend „das Übereinkommen” genannt, sowie die Regierung der Italienischen Republik, die dem Übereinkommen mit dem am 27. November 1990 in Paris unterzeichneten Protokoll beigetreten ist, einerseits
und die Regierung des Königreichs Spanien andererseits
unter Berücksichtigung der bereits innerhalb der Europäischen Gemeinschaften im Hinblick auf den freien Personen-, Waren- und Dienstleistungsverkehr verwirklichten Fortschritte;
im Hinblick darauf, daß auch die Regierung des Königreichs Spanien von dem Willen, an den gemeinsamen Grenzen die Kontrollen des Personenverkehrs abzuschaffen und den Transport sowie den Waren- und Dienstleistungsverkehr zu erleichtern, getragen ist;
sind wie folgt übereingekommen:
e-rk 3,
Warenverkehr
20.05.2020
10006042
NOR11006146
N4199763183J