Schengener Übereinkommen – Beitritt Italien
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 90 aus 1997,
Vertrag – Multilateral
Paragraph 0
01.12.1997
27.11.1990
49/04 Grenzverkehr
PROTOKOLL über den Beitritt der Regierung der Italienischen Republik zu dem Übereinkommen von Schengen vom 14. Juni 1985 zwischen den Regierungen der Staaten der Benelux-Wirtschaftsunion, der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen
StF: BGBl. III Nr. 90/1997 (NR: GP XX RV 501 AB 542 S. 52. BR: AB 5374 S. 620.)
(Anm.: etwaige idF-Liste siehe Schengener Übereinkommen - Beitritt Österreich, BGBl. III Nr. 89/1997)
Deutsch, Französisch, Italienisch, Niederländisch
Mitgliedstaaten siehe Schengener Übereinkommen - Beitritt Österreich, Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 89 aus 1997,
Die Regierungen des Königreichs Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, der Französischen Republik, des Großherzogtums Luxemburg und des Königreichs der Niederlande, Vertragsparteien des am 14. Juni 1985 in Schengen unterzeichneten Übereinkommens betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen, nachfolgend „das Übereinkommen” genannt, einerseits
und die Regierung der Italienischen Republik andererseits –
unter Berücksichtigung der bereits innerhalb der Europäischen Gemeinschaften im Hinblick auf den freien Personen-, Waren- und Dienstleistungsverkehr verwirklichten Fortschritte;
im Hinblick darauf, daß auch die Regierung der Italienischen Republik von dem Willen, an den gemeinsamen Grenzen die Kontrollen des Personenverkehrs abzuschaffen und den Transport sowie den Waren- und Dienstleistungsverkehr zu erleichtern, getragen ist;
sind wie folgt übereingekommen:
e-rk 3,
Warenverkehr
20.05.2020
10006041
NOR11006145
N4199763176J