Kurztitel

Schubabkommen – Übernahme von Personen an der Grenze

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 667 aus 1992,

Typ

Vertrag – CSFR

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 0

Inkrafttretensdatum

01.11.1992

Außerkrafttretensdatum

31.12.1992

Unterzeichnungsdatum

26.08.1991

Index

49/06 Schubverkehr

Beachte

Für die Slowakische Republik Bundesgesetzblatt Nr. 1046 aus 1994,) und für die Tschechische Republik Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 123 aus 1997,) wurde je eine Kopie des Vertrages (einschließlich etwaiger Änderungen) erstellt.

Langtitel

ABKOMMEN ZWISCHEN DER REGIERUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REGIERUNG DER TSCHECHISCHEN UND SLOWAKISCHEN FÖDERATIVEN REPUBLIK

ÜBER DIE ÜBERNAHME VON PERSONEN AN DER GEMEINSAMEN GRENZE

StF: BGBl. Nr. 667/1992 (NR: GP XVIII RV 451 AB 657 S. 80. BR: AB 4338 S. 558.)

Sprachen

Deutsch, Tschechisch

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages, dessen Artikel 3 Absatz 2 vierter Satz verfassungsändernd ist, wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Artikel 7, Absatz eins, wurden am 23. September 1991 bzw. 22. Oktober 1992 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 7, Absatz eins, mit 1. November 1992 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

In der Absicht, die gegenseitige Übernahme von eigenen Staatsangehörigen und Drittausländern in der gemeinsamen Grenze im Geiste der gutnachbarlichen Beziehungen zu regeln, haben die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik (im weiteren Vertragsparteien genannt) folgendes vereinbart:

Zuletzt aktualisiert am

14.05.2020

Gesetzesnummer

10005824

Dokumentnummer

NOR11005911

alte Dokumentnummer

N4199223477J