Grenzgebiet - alpiner Touristenverkehr (Jugoslawien)
Bundesgesetzblatt Nr. 43 aus 1985,
01.02.1985
Für die mit einer Bundesgesetzblatt Nr. ausgewiesenen Staaten wurde eine Kopie des Vertrages (einschließlich etwaiger Änderungen) erstellt bzw. die Nichtanwendung angezeigt.
Republik Slowenien, Bundesgesetzblatt Nr. 715 aus 1993,
Republik Kroatien, Bundesgesetzblatt Nr. 474 aus 1996, (keine Weiteranwendung)
Bundesrepublik Jugoslawien
Bosnien und Herzegowina
Ehem. Jugosl. Republik Mazedonien
ABKOMMEN zwischen der Österreichischen Bundesregierung und dem Bundesvollzugsrat der Versammlung der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über den alpinen Touristenverkehr im Grenzgebiet
StF: BGBl. Nr. 43/1985
Das vorstehende Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 11 Absatz 1 am 1. Feber 1985 in Kraft.
Die Österreichische Bundesregierung und der Bundesvollzugsrat der Versammlung der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien sind im Interesse der Förderung der gutnachbarlichen Beziehungen übereingekommen, folgendes Abkommen über den alpinen Touristenverkehr im Grenzgebiet abzuschließen: