Grenzabfertigung Autobahngrenzübergang Arnoldstein (Italien)
Bundesgesetzblatt Nr. 468 aus 1985,
01.12.1985
Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Italienischen Republik über die Errichtung nebeneinanderliegender Grenzabfertigungsstellen am Autobahngrenzübergang Arnoldstein
StF: BGBl. Nr. 468/1985
Die Vereinbarung tritt gemäß ihrem Artikel 6 Absatz 1 am 1. Dezember 1985 in Kraft.
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Italienischen Republik haben gemäß Artikel 2 Absatz 4 des Abkommens vom 29. März 1974 zwischen der Republik Österreich und der Italienischen Republik über die nebeneinanderliegenden Grenzabfertigungsstellen und die Grenzabfertigung während der Fahrt *) folgendes vereinbart:
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*) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 472 aus 1976,