Aufhebung der Sichtvermerkspflicht (Malaysia)
Bundesgesetzblatt Nr. 193 aus 1983,
19.05.1983
ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG VON MALAYSIA ÜBER DIE AUFHEBUNG DER SICHTVERMERKSPFLICHT
StF: BGBl. Nr. 193/1983
Das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 7, Absatz eins, am 19. Mai 1983 in Kraft.
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung von Malaysia (in der Folge die Vertragsstaaten genannt) sind in Anerkennung der Zunahme des Personenverkehrs zwischen den beiden Staaten;
und vom Wunsch geleitet, die Einreise der Staatsangehörigen des einen Vertragsstaates in den jeweils anderen zu erleichtern;
hiemit übereingekommen, ein Abkommen zur Aufhebung der Sichtvermerkspflicht zu schließen.