Kurztitel

Angabe von Familiennamen und Vornamen in den Personenstandsbüchern

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 308 aus 1980,

Typ

Vertrag - Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 0

Inkrafttretensdatum

15.06.1980

Unterzeichnungsdatum

13.09.1973

Index

49/03 Personenstand

Langtitel

Übereinkommen über die Angabe von Familiennamen und Vornamen in den Personenstandsbüchern

StF: BGBl. Nr. 308/1980 (NR: GP XV RV 70 AB 224 S. 23. BR: AB 2098 S. 392.)

Änderung

BGBl. Nr. 406/1981 (K - Geltungsbereich)

BGBl. Nr. 245/1982 (K - Geltungsbereich)

BGBl. Nr. 216/1987 (K - Geltungsbereich)

Sprachen

Deutsch, Französisch

Vertragsparteien

*Deutschland/BRD 308 aus 1980, *Griechenland 216 aus 1987, *Italien 406 aus 1981, *Luxemburg 245 aus 1982, *Niederlande 308 aus 1980, *Türkei 308/1980

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die österreichische Ratifikationsurkunde wurde vom Bundespräsidenten unterzeichnet und vom Bundeskanzler gegengezeichnet; das Übereinkommen ist gemäß seinem Artikel 8, zweiter Satz am 15. Juni 1980 für Österreich in Kraft getreten.

Nach Mitteilung des Schweizerischen Bundesrates vom 22. Mai 1980 sind außer Österreich die Bundesrepublik Deutschland (einschließlich Land Berlin), die Niederlande und die Türkei Vertragsstaaten des Übereinkommen.

Bundesrepublik Deutschland

Anläßlich der Notifikation gemäß Artikel 7, des Übereinkommens hat die Bundesrepublik Deutschland erklärt, daß für die Bundesrepublik Deutschland als Staatsangehöriger im Sinne des vorliegenden Übereinkommens jeder angesehen wird, der Deutscher im Sinne des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland ist.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Unterzeichnerstaaten dieses Übereinkommens, Mitglieder der Internationalen Kommission für das Zivilstandswesen – in dem Wunsch, die einheitliche Angabe von Familiennamen und Vornamen in den Personenstandsbüchern zu gewährleisten – haben folgendes vereinbart:

Schlagworte

e-rk

Zuletzt aktualisiert am

18.01.2018

Gesetzesnummer

10005477

Dokumentnummer

NOR11005561

alte Dokumentnummer

N4198010520G