Kriminalpolizeiliche und verkehrspolizeiliche Zusammenarbeit
Bundesgesetzblatt Nr. 399 aus 1980, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 99 aus 2006,
01.10.1980
31.05.2006
ABKOMMEN zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Ungarischen Volksrepublik über die kriminalpolizeiliche und verkehrspolizeiliche Zusammenarbeit
StF: BGBl. Nr. 399/1980
idF:
BGBl. III Nr. 99/2006 (NR: GP XXII RV 1116 AB 1227 S. 129. BR: AB 7443 S. 729.)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Die Ermächtigung zur Durchführung des in Artikel 21, Absatz eins, vorgesehenen diplomatischen Notenwechsels wurde vom Bundespräsidenten unterzeichnet und vom Bundeskanzler gegengezeichnet; das Abkommen tritt gemäß Artikel 21, Absatz eins, am 1. Oktober 1980 in Kraft.
Die Regierung der Republik Österreich
und
die Regierung der Ungarischen Volksrepublik
von dem Wunsche geleitet, die kriminalpolizeiliche und verkehrspolizeiliche Zusammenarbeit zwischen den Sicherheitsbehörden und Verkehrsbehörden der beiden Vertragsparteien zu erleichtern und enger zu gestalten,
haben folgendes vereinbart: