Sichtvermerkspflicht - Aufhebung
Bundesgesetzblatt Nr. 481 aus 1978,
01.01.1979
30.04.2004
Das Abkommen gilt mit dem Beitritt Ungarns zur EU als beendet vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 25 aus 2014,).
ABKOMMEN zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Ungarischen Volksrepublik über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht
StF: BGBl. Nr. 481/1978
BGBl. III Nr. 91/1997
BGBl. III Nr. 25/2014
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Ungarischen Volksrepublik sind
von dem Wunsch geleitet,
die freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Staaten zu
vertiefen,
den Reiseverkehr zwischen den beiden Staaten weiter zu erleichtern und dadurch die persönlichen Beziehungen ihrer Staatsbürger zu
fördern,
wie folgt übereingekommen: