Verzicht auf Beglaubigung, Austausch von Personenstandsurkunden/Zivilstandsurkunden, Beschaffung von Ehefähigkeitszeugnissen (Schweiz)
Bundesgesetzblatt Nr. 320 aus 1962,
Vertrag - Schweiz
Paragraph 0
01.02.1963
26.04.1962
49/03 Personenstand
Vereinbarung zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Verzicht auf die Beglaubigung und über den Austausch von Personenstandsurkunden/Zivilstandsurkunden sowie über die Beschaffung von Ehefähigkeitszeugnissen
StF: BGBl. Nr. 320/1962 (NR: GP IX RV 692 AB 757 S. 102. BR: S. 191.)
BGBl. Nr. 409/1976 (NR: GP XIV RV 65 AB 130 S. 21. BR: S. 350.)
Nachdem die am 26. April 1962 in Wien unterzeichnete Vereinbarung zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Verzicht auf die Beglaubigung und über den Austausch von Personenstandsurkunden/Zivilstandsurkunden sowie über die Beschaffung von Ehefähigkeitszeugnissen, welche also lautet:
die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident diese Vereinbarung für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der in dieser Vereinbarung enthaltenen Bestimmungen.
Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Inneres, vom Bundesminister für Justiz, vom Bundesminister für Finanzen und vom Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.
Geschehen zu Wien, am 11. August 1962.
Die Ratifikationsurkunden zu der vorliegenden Vereinbarung sind am 5. November 1962 ausgetauscht worden; die Vereinbarung tritt somit gemäß ihrem Artikel 15 Absatz 1 am 1. Feber 1963 in Kraft.
Erfassungsstichtag: 1.1.1996
13.03.2018
10005269
NOR11005353
N4196210527G