Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern (Ukraine)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 113 aus 1999,
Vertrag – Ukraine
Paragraph 0
20.05.1999
24.06.2021
16.10.1997
39/03 Doppelbesteuerung
ABKOMMEN zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Ukraine zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
StF: BGBl. III Nr. 113/1999 (NR: GP XX RV 1081 AB 1322 S. 135. BR: AB 5736 S. 643.)
Deutsch, Englisch, Ukrainisch
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Protokoll wird genehmigt.
Die Mitteilungen gemäß Artikel 28, Absatz eins, des Abkommens wurden am 6. Oktober 1998 bzw. 20. April 1999 abgegeben; das Abkommen ist gemäß seinem Artikel 28, Absatz eins, mit 20. Mai 1999 in Kraft getreten.
Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Ukraine, von dem Wunsche geleitet, ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen abzuschließen, und ihr Bemühen um die Entwicklung und Vertiefung der gegenseitigen wirtschaftlichen Beziehungen bekräftigend,
haben folgendes vereinbart:
e-rk3, DBA
02.07.2021
10005170
NOR11005249
N3199960220L