Ursprungszeugnisse für zollfreie oder zollermäßigte Einfuhr - Aufheb.
Bundesgesetzblatt Nr. 348 aus 1995,
20.05.1995
Einvernehmliche Außerkraftsetzung des Abkommens zwischen dem Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie und dem Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich einerseits und der Regierung der Republik Chile andererseits über die Anerkennung von Zeugnissen über den Ursprung und die handwerkliche Herstellung von Waren zum Zwecke der zollfreien oder zollermäßigten Einfuhr nach Österreich
StF: BGBl. Nr. 348/1995