Ursprungszeugnisse für zollfreie oder zollermäßigte Einfuhr
Bundesgesetzblatt Nr. 319 aus 1993, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 663 aus 1995,
26.04.1993
30.09.1995
(Übersetzung)
Abkommen zwischen dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten und dem Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich einerseits, und der Regierung der Föderativen Republik Brasiliens andererseits, über die Anerkennung von Zeugnissen über den Ursprung und die handwerkliche Herstellung von Waren für Zwecke der zollfreien oder zollermäßigten Einfuhr nach Österreich
StF: BGBl. Nr. 319/1993
idF:
BGBl. Nr. 663/1995
Das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 5, mit 26. April 1993 in Kraft.