Kurztitel

Ursprungszeugnisse für zollfreie oder zollermäßigte Einfuhr

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 220 aus 1992, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 174 aus 1994,

Inkrafttretensdatum

30.04.1992

Außerkrafttretensdatum

29.04.1994

Langtitel

ABKOMMEN ZWISCHEN DEM BUNDESMINISTER FÜR WIRTSCHAFTLICHE ANGELEGENHEITEN UND DEM BUNDESMINISTER FÜR FINANZEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH EINERSEITS UND DEM MINISTER FÜR HANDEL UND TOURISMUS VON RUMÄNIEN ANDERERSEITS ÜBER DIE ANERKENNUNG VON ZEUGNISSEN ÜBER DEN URSPRUNG UND DIE HANDWERKLICHE HERSTELLUNG VON WAREN FÜR ZWECKE DER ZOLLFREIEN ODER ZOLLERMÄSSIGTEN EINFUHR NACH ÖSTERREICH

StF: BGBl. Nr. 220/1992

Änderung

idF:

BGBl. Nr. 174/1994

Ratifikationstext

Das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 5, mit 30. April 1992 in Kraft.