Ursprungszeugnisse für zollfreie oder zollermäßigte Einfuhr
Bundesgesetzblatt Nr. 220 aus 1992, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 174 aus 1994,
30.04.1992
29.04.1994
ABKOMMEN ZWISCHEN DEM BUNDESMINISTER FÜR WIRTSCHAFTLICHE ANGELEGENHEITEN UND DEM BUNDESMINISTER FÜR FINANZEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH EINERSEITS UND DEM MINISTER FÜR HANDEL UND TOURISMUS VON RUMÄNIEN ANDERERSEITS ÜBER DIE ANERKENNUNG VON ZEUGNISSEN ÜBER DEN URSPRUNG UND DIE HANDWERKLICHE HERSTELLUNG VON WAREN FÜR ZWECKE DER ZOLLFREIEN ODER ZOLLERMÄSSIGTEN EINFUHR NACH ÖSTERREICH
StF: BGBl. Nr. 220/1992
idF:
BGBl. Nr. 174/1994
Das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 5, mit 30. April 1992 in Kraft.