Kurztitel

Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung – Einkommensteuer samt Protokoll (Malaysia)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 664 aus 1990,

Typ

Vertrag – Malaysia

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 0

Inkrafttretensdatum

01.12.1990

Unterzeichnungsdatum

20.09.1989

Index

39/03 Doppelbesteuerung

Beachte

Die Änderungen auf Grund des MLI Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 93 aus 2018,) können nicht eindeutig zugeordnet werden, vergleiche daher die „synthetisierte“ Version des DBA Malaysia plus MLI, als Anlage 2 dokumentiert.

Langtitel

Übereinkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung von Malaysia zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen samt Protokoll

StF: BGBl. Nr. 664/1990 (NR: GP XVII RV 1223 VV S. 142. BR: AB 3862 S. 530.)

Änderung

BGBl. III Nr. 93/2018 (NR: GP XXV RV 1670 AB 1732 S. 190. BR: AB 9848 S. 870.)

Sprachen

Bahasa Malaysia, Deutsch, Englisch

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 20. September 1990 ausgetauscht; das Übereinkommen tritt gemäß seinem Artikel 27, Absatz 2, mit 1. Dezember 1990 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Protokoll wird genehmigt.

DIE REGIERUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH

UND

DIE REGIERUNG VON MALAYSIA

VON DEM WUNSCHE GELEITET, ein Übereinkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen abzuschließen, haben folgendes vereinbart:

Anmerkung

Dokumentalistische Gliederung:

Protokoll = Anlage 1

Generierter Text des MLI und des Abkommens = Anlage 2

Schlagworte

e-rk3, DBA

Zuletzt aktualisiert am

23.10.2025

Gesetzesnummer

10004662

Dokumentnummer

NOR11004711

alte Dokumentnummer

N3199012131H