Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung – Einkommensteuer samt Protokoll (Malaysia)
Bundesgesetzblatt Nr. 664 aus 1990,
Vertrag – Malaysia
Paragraph 0
01.12.1990
20.09.1989
39/03 Doppelbesteuerung
Die Änderungen auf Grund des MLI Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 93 aus 2018,) können nicht eindeutig zugeordnet werden, vergleiche daher die „synthetisierte“ Version des DBA Malaysia plus MLI, als Anlage 2 dokumentiert.
Übereinkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung von Malaysia zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen samt Protokoll
StF: BGBl. Nr. 664/1990 (NR: GP XVII RV 1223 VV S. 142. BR: AB 3862 S. 530.)
BGBl. III Nr. 93/2018 (NR: GP XXV RV 1670 AB 1732 S. 190. BR: AB 9848 S. 870.)
Bahasa Malaysia, Deutsch, Englisch
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 20. September 1990 ausgetauscht; das Übereinkommen tritt gemäß seinem Artikel 27, Absatz 2, mit 1. Dezember 1990 in Kraft.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Protokoll wird genehmigt.
VON DEM WUNSCHE GELEITET, ein Übereinkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen abzuschließen, haben folgendes vereinbart:
Dokumentalistische Gliederung:
Protokoll = Anlage 1
Generierter Text des MLI und des Abkommens = Anlage 2
e-rk3, DBA
23.10.2025
10004662
NOR11004711
N3199012131H