Doppelbesteuerung – Einkommensteuer (Irland)
Bundesgesetzblatt Nr. 12 aus 1989,
Vertrag - Irland
Paragraph 0
01.03.1989
19.06.1987
39/03 Doppelbesteuerung
Protokoll zwischen der Republik Österreich und Irland zur Abänderung des am 24. Mai 1966 in Wien unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen
StF: BGBl. Nr. 12/1989 (NR: GP XVII RV 455 AB 521 S. 57. BR: AB 3468 S. 500.)
Deutsch, Englisch
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 9. Dezember 1988 ausgetauscht; das Protokoll tritt gemäß seinem Artikel römisch neun, Absatz 2, mit 1. März 1989 in Kraft.
Die Republik Österreich und Irland, von dem Wunsche geleitet, ein Protokoll zur Abänderung des zwischen den vertragschließenden Parteien am 24. Mai 1966 in Wien unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen*) (im folgenden „Abkommen“ genannt) abzuschließen, haben folgendes vereinbart:
_________________
*) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 66 aus 1968,
e-rk, DBA
02.10.2017
10004634
NOR11004683
N3198920043L