Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern (Indonesien)
Bundesgesetzblatt Nr. 454 aus 1988,
Vertrag - Indonesien
Paragraph 0
01.10.1988
24.07.1986
39/03 Doppelbesteuerung
(Übersetzung)
ÜBEREINKOMMEN ZWISCHEN DER REGIERUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK INDONESIEN ZUR VERMEIDUNG DER DOPPELBESTEUERUNG UND ZUR VERHINDERUNG DER STEUERUMGEHUNG AUF DEM GEBIETE DER STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM VERMÖGEN
StF: BGBl. Nr. 454/1988 (NR: GP XVII RV 274 AB 396 S. 36. BR: AB 3368 S. 494.)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 12. Juli 1988 ausgetauscht; das Übereinkommen tritt gemäß seinem Artikel 29, Absatz 2, mit 1. Oktober 1988 in Kraft.
Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Republik Indonesien, von dem Wunsche geleitet, ein Übereinkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen abzuschließen, haben folgendes vereinbart:
e-rk, DBA
25.09.2017
10004579
NOR11004615
N3198811127F