Zusammenarbeit der Zollverwaltungen (Bulgarien)
Bundesgesetzblatt Nr. 240 aus 1985,
28.06.1985
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REGIERUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REGIERUNG DER VOLKSREPUBLIK BULGARIEN ÜBER DIE ZUSAMMENARBEIT DER ZOLLVERWALTUNGEN
StF: BGBl. Nr. 240/1985 (NR: GP XVI RV 42 AB 173 S. 33. BR: AB 2800 S. 442.)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Die Ermächtigung zum Austausch der in Artikel 14 des Abkommens vorgesehenen Noten wurde vom Bundespräsidenten unterzeichnet und vom Bundeskanzler gegengezeichnet; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 14 am 28. Juni 1985 in Kraft.
Die REGIERUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH und die REGIERUNG DER VOLKSREPUBLIK BULGARIEN,
VOM WUNSCHE GELEITET, durch die Weiterentwicklung der Zusammenarbeit der Zollverwaltungen der beiden Staaten den Personen- und Warenverkehr zu erleichtern,
IN DER ÜBERZEUGUNG, daß durch eine solche Zusammenarbeit auch die Bekämpfung von Zuwiderhandlungen gegen die Zollvorschriften wirksamer gestaltet wird,
SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN: