Doppelbesteuerung - Einkommen- u. Vermögenssteuern (Tschechische R)
Bundesgesetzblatt Nr. 34 aus 1979, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 39 aus 2007,
Vertrag - Tschechische R
Paragraph 0
01.01.1993
21.03.2007
07.03.1978
39/03 Doppelbesteuerung
Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 123 aus 1997, kundgemachte Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages erstellt.
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom
Vermögen
StF: BGBl. Nr. 34/1979
BGBl. III Nr. 123/1997
BGBl. III Nr. 39/2007 (NR: GP XXII RV 1566 AB 1596 S. 160. BR: AB 7637 S. 737.)
Deutsch, Tschechisch
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 14. Dezember 1978 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 28, Absatz 2, am 12. Feber 1979 in Kraft.
Der Bundespräsident der Republik Österreich und der Präsident der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik,
im Bewußtsein des Bedürfnisses, den Handel zu erleichtern und die wirtschaftliche Zusammenarbeit im Einklang mit der Schlußakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa zu fördern,
sind übereingekommen, ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen zu schließen.
Anmerkung, Es folgen die Namen der Bevollmächtigten.) die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen
Vollmachten folgendes vereinbart haben:
13.05.2020
10004309
NOR11004345
N3197947570L