Kurztitel
Bekämpfung von Zuwiderhandlungen gegen Zollvorschriften (Jugoslawien)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 289/1979
Inkrafttretensdatum
01.08.1979
Beachte
Für die mit einer BGBl. Nr. ausgewiesenen Staaten wurde eine Kopie des Vertrages (einschließlich etwaiger Änderungen) erstellt.
Slowenien, BGBl. Nr. 714/1993
Kroatien, BGBl. Nr. 474/1996
BR Jugoslawien, BGBl. III Nr. 156/1997 (Montenegro: BGBl. III Nr. 124/2007, Kosovo: BGBl. III Nr. 147/2010)
Bosnien und Herzegowina
Mazedonien, BGBl. III Nr. 92/1997
Langtitel
ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über die administrative Zusammenarbeit in Zollangelegenheiten und über die gegenseitige Unterstützung zur Bekämpfung von Zuwiderhandlungen gegen die Zollvorschriften
StF: BGBl. Nr. 289/1979 (NR: GP XIV RV 1105 AB 1225 S. 123. BR: AB 2016 S. 385.)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt:
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 31. Mai 1979 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 15 Abs. 2 am 1. August 1979 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
und die
SOZIALISTISCHE FÖDERATIVE REPUBLIK JUGOSLAWIEN
VOM WUNSCH GELEITET,
daß durch die Weiterentwicklung der Zusammenarbeit zwischen den Zollverwaltungen der beiden Staaten der Personen- und Warenverkehr über die gemeinsame Staatsgrenze erleichtert werden soll,
IN DER ERWÄGUNG,
daß Zuwiderhandlungen gegen die Zollvorschriften ihren wirtschaftlichen, fiskalischen und kommerziellen Interessen schaden,
IN DER ÜBERZEUGUNG,
daß die Bekämpfung solcher Zuwiderhandlungen durch die Zusammenarbeit ihrer Zollverwaltungen wirksamer gestaltet wird,
SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN: