Bekämpfung von Zuwiderhandlungen gegen Zollvorschriften (Jugoslawien)
Bundesgesetzblatt Nr. 289 aus 1979,
Vertrag - Jugoslawien
Paragraph 0
01.08.1979
15.03.1978
39/06 Rechts- und Amtshilfe
Für die mit einer Bundesgesetzblatt Nr. ausgewiesenen Staaten wurde eine Kopie des Vertrages (einschließlich etwaiger Änderungen) erstellt.
Slowenien, Bundesgesetzblatt Nr. 714 aus 1993,
Kroatien, Bundesgesetzblatt Nr. 474 aus 1996,
BR Jugoslawien, Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 156 aus 1997, (Montenegro: Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 124 aus 2007,, Kosovo: Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 147 aus 2010,)
Bosnien und Herzegowina, Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 31 aus 2023,
Mazedonien, Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 92 aus 1997,
ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über die administrative Zusammenarbeit in Zollangelegenheiten und über die gegenseitige Unterstützung zur Bekämpfung von Zuwiderhandlungen gegen die Zollvorschriften
StF: BGBl. Nr. 289/1979 (NR: GP XIV RV 1105 AB 1225 S. 123. BR: AB 2016 S. 385.)
Deutsch, Serbokroatisch
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt:
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 31. Mai 1979 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 15, Absatz 2, am 1. August 1979 in Kraft.
VOM WUNSCH GELEITET,
daß durch die Weiterentwicklung der Zusammenarbeit zwischen den Zollverwaltungen der beiden Staaten der Personen- und Warenverkehr über die gemeinsame Staatsgrenze erleichtert werden soll,
IN DER ERWÄGUNG,
daß Zuwiderhandlungen gegen die Zollvorschriften ihren wirtschaftlichen, fiskalischen und kommerziellen Interessen schaden,
IN DER ÜBERZEUGUNG,
daß die Bekämpfung solcher Zuwiderhandlungen durch die Zusammenarbeit ihrer Zollverwaltungen wirksamer gestaltet wird,
SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:
e-rk3,
Personenverkehr
20.03.2023
10004294
NOR11004330
N3197913506T