Doppelbesteuerung - Einkommen- u. Vermögenssteuern
Bundesgesetzblatt Nr. 6 aus 1979, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 29 aus 2006,
10.01.1979
31.01.2006
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Sozialistischen Republik Rumänien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
StF: BGBl. Nr. 6/1979
idF:
BGBl. III Nr. 29/2006 (NR: GP XXII RV 981 AB 1040 S. 116. BR: AB 7363 S. 724.)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 11. November 1978 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 29, Absatz 2, am 10. Jänner 1979 in Kraft.
Die Republik Österreich und die Sozialistische Republik Rumänien von dem Wunsch geleitet, die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Ländern zum beiderseitigen Vorteil zu fördern und zu vertiefen, haben zur Vermeidung der Doppelbesteuerung vom Einkommen und vom Vermögen folgendes vereinbart: