Kurztitel

Bekämpfung von Zuwiderhandlungen gegen Zollvorschriften (BR Jugoslawien)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 289 aus 1979,

Inkrafttretensdatum

28.04.1992

Beachte

Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 156 aus 1997, kundgemachte Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages erstellt.

Für Montenegro Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 124 aus 2007,) und für Kosovo Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 147 aus 2010,) wurde eine Kopie des Vertrages erstellt.

Langtitel

ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über die administrative Zusammenarbeit in Zollangelegenheiten und über die gegenseitige Unterstützung zur Bekämpfung von Zuwiderhandlungen gegen die Zollvorschriften

StF: Bundesgesetzblatt Nr. 289 aus 1979, (NR: GP römisch XIV RV 1105 AB 1225 S. 123. BR: AB 2016 S. 385.)

Änderung

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 156 aus 1997,

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt:

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 31. Mai 1979 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 15, Absatz 2, am 1. August 1979 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
und die

SOZIALISTISCHE FÖDERATIVE REPUBLIK JUGOSLAWIEN

VOM WUNSCH GELEITET,

daß durch die Weiterentwicklung der Zusammenarbeit zwischen den Zollverwaltungen der beiden Staaten der Personen- und Warenverkehr über die gemeinsame Staatsgrenze erleichtert werden soll,

IN DER ERWÄGUNG,

daß Zuwiderhandlungen gegen die Zollvorschriften ihren wirtschaftlichen, fiskalischen und kommerziellen Interessen schaden,

IN DER ÜBERZEUGUNG,

daß die Bekämpfung solcher Zuwiderhandlungen durch die Zusammenarbeit ihrer Zollverwaltungen wirksamer gestaltet wird,

SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN: