Unterstützung in Zollangelegenheiten (Ungarn)
Bundesgesetzblatt Nr. 237 aus 1978, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 29 aus 2016,
17.07.1978
22.06.2009
ABKOMMEN zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Ungarischen Volksrepublik über die Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung in Zollangelegenheiten
StF: BGBl. Nr. 237/1978 (NR: GP XIV RV 610 AB 635 S. 67. BR: AB 1727 S. 368.)
BGBl. III Nr. 29/2016
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Die Ermächtigung zur Durchführung des in Artikel 8, Absatz eins, des Abkommens vorgesehenen diplomatischen Notenwechsels wurde vom Bundespräsidenten unterzeichnet und vom Bundeskanzler gegengezeichnet; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 8, Absatz eins, am 17. Juli 1978 in Kraft.
Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Ungarischen Volksrepublik vom Wunsche geleitet, daß durch die Weiterentwicklung der Zusammenarbeit zwischen den Zollverwaltungen der beiden Staaten der Personen- und Warenverkehr über die gemeinsame Staatsgrenze erleichtert werden soll und daß die Maßnahmen gegen Zuwiderhandlungen gegen die Zollvorschriften wirksamer gestaltet werden sollen, sind wie folgt übereingekommen: