Aufhebung römisch fünf Durchschnittssätze v. Vorsteuerbeträgen aus Reisekosten
Bundesgesetzblatt Nr. 684 aus 1977,
31.12.1977
31.12.1994
Diese römisch fünf hebt römisch fünf, Bundesgesetzblatt Nr. 528 aus 1973, entgegen ihrem Titel nicht auf,
sondern schränkt nur ihren Bezugszeitraum ein.
Diese Verordnung wurde in Paragraph 28, Absatz 5, UStG 1994, Bundesgesetzblatt Nr. 663 aus 1994,,
nicht aufgezählt und ist daher gegenstandslos.
Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 20. Dezember 1977, mit der die Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 16. Oktober 1973, BGBl. Nr. 528, über die Aufstellung eines Durchschnittssatzes für die Ermittlung der abziehbaren Vorsteuerbeträge aus Reisekosten aufgehoben wird
StF: BGBl. Nr. 684/1977
Auf Grund des Paragraph 14, Absatz eins, des Umsatzsteuergesetzes 1972, Bundesgesetzblatt Nr. 223, wird verordnet: