Kurztitel

Finanzhilfe (Pakistan)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 445 aus 1976,

Inkrafttretensdatum

30.08.1976

Langtitel

(Übersetzung)

ABKOMMEN ZWISCHEN DEM BUNDESKANZLER DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DEM MINISTER FÜR HANDEL UND FREMDENVERKEHR DER ISLAMISCHEN REPUBLIK PAKISTAN ÜBER FINANZHILFE

StF: BGBl. Nr. 445/1976

Ratifikationstext

Das vorstehende Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 5 am 30. August 1976 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Der Bundeskanzler der Republik Österreich und der Minister für Handel und Fremdenverkehr der Islamischen Republik Pakistan,

vom Wunsche geleitet, die zwischen ihren beiden Ländern bestehenden freundschaftlichen Beziehungen zu vertiefen und ihre technische Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Fremdenverkehrs zu verstärken,

sind wie folgt übereingekommen: