Finanzhilfe (Pakistan)
Bundesgesetzblatt Nr. 445 aus 1976,
30.08.1976
(Übersetzung)
ABKOMMEN ZWISCHEN DEM BUNDESKANZLER DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DEM MINISTER FÜR HANDEL UND FREMDENVERKEHR DER ISLAMISCHEN REPUBLIK PAKISTAN ÜBER FINANZHILFE
StF: BGBl. Nr. 445/1976
Das vorstehende Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 5 am 30. August 1976 in Kraft.
Der Bundeskanzler der Republik Österreich und der Minister für Handel und Fremdenverkehr der Islamischen Republik Pakistan,
vom Wunsche geleitet, die zwischen ihren beiden Ländern bestehenden freundschaftlichen Beziehungen zu vertiefen und ihre technische Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Fremdenverkehrs zu verstärken,
sind wie folgt übereingekommen: