Vermögensrechtliche, finanzielle Fragen - Regelung
Bundesgesetzblatt Nr. 451 aus 1975,
09.09.1975
31.12.1992
Für die Slowakische Republik Bundesgesetzblatt Nr. 1046 aus 1994,) und für die
Tschechische Republik Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 123 aus 1997,) wurde je eine Kopie
des Vertrages (einschließlich etwaiger Änderungen) erstellt.
Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik zur Regelung bestimmter finanzieller und vermögensrechtlicher Fragen samt Anlagen mit Briefwechsel
StF: BGBl. Nr. 451/1975
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Anlagen mit Briefwechsel wird genehmigt:
Die Ermächtigung zur Durchführung des in Artikel 13, des Vertrages vorgesehenen Notenwechsels wurde vom Bundespräsidenten unterzeichnet und vom Bundeskanzler gegengezeichnet; das Vertragswerk tritt gemäß demselben Artikel am 9. September 1975 in Kraft.
Die Republik Österreich und die Tschechoslowakische Sozialistische Republik, von dem Wunsche geleitet, bestimmte finanzielle und vermögensrechtliche Fragen zu regeln, haben folgendes vereinbart: