Doppelbesteuerung – Einkommen- u. Vermögensteuer
Bundesgesetzblatt Nr. 595 aus 1973, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 96 aus 2009,
Vertrag - Türkei
Paragraph 0
24.09.1973
30.09.2009
03.11.1970
39/03 Doppelbesteuerung
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Türkischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Regelung bestimmter anderer Fragen auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
StF: BGBl. Nr. 595/1973
BGBl. III Nr. 96/2009 (NR: GP XXIII RV 526 AB 614 S. 63. BR: AB 7972 S. 757.)
Deutsch, Türkisch
Nachdem das am 3. November 1970 in Wien unterzeichnete Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Türkischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Regelung bestimmter anderer Fragen auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, welches also lautet: ....
die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident dieses Abkommen für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der darin enthaltenen Bestimmungen.
Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Finanzen und vom Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.
Geschehen zu Wien, am 15. Juni 1971
Die Ratifikationsurkunden zum vorliegenden Abkommen sind am 24. September 1973 ausgetauscht worden; das Abkommen ist somit gemäß seinem Artikel 28, Absatz 2, am selben Tag in Kraft getreten.
und, die Türkische Republik
sind, von dem Wunsche geleitet, auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen die Doppelbesteuerung zu vermeiden und bestimmte andere Fragen zu regeln, übereingekommen wie folgt:
17.09.2018
10004143
NOR11004179
N3197312699T