Zahlungsverkehr in frei konvertierbarer Währung (Slowakei)
Bundesgesetzblatt Nr. 496 aus 1971,
01.01.1993
Die Bezeichnungen ,,Slowakische Republik`` bzw. ,,slowakisch`` treten an die Stelle der Bezeichnungen ,,Tschechoslowakische Republik``, ,,Tschechoslowakische Sozialistische Republik``, ,,CSSR``, ,,Tschechische und Slowakische Föderative Republik`` oder ,,CSFR`` bzw. ,,tschechoslowakisch``.
Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in einem Notenwechsel Bundesgesetzblatt Nr. 1047 aus 1994,) beschlossene Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages (einschließlich etwaiger Änderungen) erstellt. Aus Zweckmäßigkeitsgründen wurde auf die generelle Einarbeitung verzichtet. Ein ,,Beachte`` befindet sich in jedem Dokument, unabhängig davon, ob es betroffen ist.
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über die Außerkraftsetzung des Zahlungsabkommens vom 29. Oktober 1948 und den Übergang zum Zahlungsverkehr in frei konvertierbarer Währung
StF: BGBl. Nr. 496/1971
BGBl. Nr. 1047/1994
Geschehen zu Prag, am 22. Oktober 1971, in je zweifacher Urschrift, jeweils in deutscher und tschechischer Sprache, wobei beide Texte gleichermaßen authentisch sind.
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik haben, vom Wunsche geleitet, den Zahlungsverkehr zwischen den Vertragsstaaten zu erleichtern und den Warenaustausch zu fördern, folgendes vereinbart: