Kurztitel

Vermögenschaften, Rechte, Interessen – Regelung (Belgien)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 172 aus 1965,

Typ

Vertrag - Belgien

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 0

Inkrafttretensdatum

11.07.1965

Unterzeichnungsdatum

14.11.1963

Index

39/08 Vermögensrechtliche Angelegenheiten

Langtitel

ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Belgien zur Regelung von Fragen betreffend bestimmte österreichische und belgische Vermögenschaften, Rechte und Interessen

StF: BGBl. Nr. 172/1965

Sprachen

Deutsch, Französisch

Sonstige Textteile

Der Bundespräsident erklärt das am 14. November 1963 in Brüssel unterzeichnete Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Belgien zur Regelung von Fragen betreffend bestimmte österreichische und belgische Vermögenschaften, Rechte und Interessen samt Zusatzprotokoll, welches also lautet: ....

für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der in diesem Abkommen samt Zusatzprotokoll enthalten Bestimmungen.

Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Finanzen und vom Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.

Geschehen zu Wien, am 2. September 1964

Ratifikationstext

Die Ratifikationsurkunden zu dem vorliegenden Abkommen sind am 11. Juni 1965 ausgetauscht worden; das Abkommen tritt somit gemäß seinem Artikel römisch IV Absatz 2 am 11. Juli 1965 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Der Bundespräsident der Republik Österreich und

Seine Majestät der König der Belgier,

VON DEM WUNSCHE GELEITET, die sich aus der Übertragung bestimmter österreichischer und belgischer Vermögenschaften, Rechte und Interessen ergebenden Fragen zu regeln,

SIND ÜBEREINGEKOMMEN, ein Abkommen zu schließen, und haben zu

diesem Zwecke zu ihren Bevollmächtigten ernannt:

Anmerkung, es folgen die Namen der Bevollmächtigten)

DIE, nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgendes vereinbart haben:

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

04.03.2021

Gesetzesnummer

10003992

Dokumentnummer

NOR11004028

alte Dokumentnummer

N3196513535T