Vermögenschaften, Rechte, Interessen – Regelung (Belgien)
Bundesgesetzblatt Nr. 172 aus 1965,
Vertrag - Belgien
Paragraph 0
11.07.1965
14.11.1963
39/08 Vermögensrechtliche Angelegenheiten
ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Belgien zur Regelung von Fragen betreffend bestimmte österreichische und belgische Vermögenschaften, Rechte und Interessen
StF: BGBl. Nr. 172/1965
Deutsch, Französisch
Der Bundespräsident erklärt das am 14. November 1963 in Brüssel unterzeichnete Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Belgien zur Regelung von Fragen betreffend bestimmte österreichische und belgische Vermögenschaften, Rechte und Interessen samt Zusatzprotokoll, welches also lautet: ....
für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der in diesem Abkommen samt Zusatzprotokoll enthalten Bestimmungen.
Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Finanzen und vom Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.
Geschehen zu Wien, am 2. September 1964
Die Ratifikationsurkunden zu dem vorliegenden Abkommen sind am 11. Juni 1965 ausgetauscht worden; das Abkommen tritt somit gemäß seinem Artikel römisch IV Absatz 2 am 11. Juli 1965 in Kraft.
Der Bundespräsident der Republik Österreich und
Seine Majestät der König der Belgier,
VON DEM WUNSCHE GELEITET, die sich aus der Übertragung bestimmter österreichischer und belgischer Vermögenschaften, Rechte und Interessen ergebenden Fragen zu regeln,
SIND ÜBEREINGEKOMMEN, ein Abkommen zu schließen, und haben zu
diesem Zwecke zu ihren Bevollmächtigten ernannt:
Anmerkung, es folgen die Namen der Bevollmächtigten)
DIE, nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgendes vereinbart haben:
e-rk3
04.03.2021
10003992
NOR11004028
N3196513535T