Doppelbesteuerung – Einkommen- u. Vermögensteuer
Bundesgesetzblatt Nr. 126 aus 1962, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 41 aus 2008,
Vertrag - Dänemark
Paragraph 0
26.02.1962
26.03.2008
19.01.1962
39/03 Doppelbesteuerung
Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Dänemark zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen.
StF: BGBl. Nr. 126/1962
BGBl. Nr. 20/1972
BGBl. III Nr. 41/2008 (NR: GP XXIII RV 200 AB 245 S. 35. BR: AB 7782 S. 749.)
Dänisch, Deutsch
Nachdem das am 23. Oktober 1961 in Wien unterzeichnete Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Dänemark zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, welches also lautet:
die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident dieses Abkommen für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der in diesem Abkommen enthaltenen Bestimmungen.
Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Finanzen und vom Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.
Geschehen zu Wien, am 19. Jänner 1962.
Gemäß Artikel 27 Absatz 2 ist das Abkommen am 26. Feber 1962 in Kraft getreten.
Der Bundespräsident der Republik Österreich und Seine Majestät, der König von Dänemark sind, von dem Wunsche geleitet, auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen die Doppelbesteuerung nach Möglichkeit zu vermeiden, übereingekommen, ein Abkommen abzuschließen.
Anmerkung, Es folgen die Namen der Bevollmächtigten.)
Die Bevollmächtigten haben nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgendes vereinbart:
Erfassungsstichtag: 1. 1. 1994
17.09.2018
10003950
NOR11003986
N3196212669T