Doppelbesteuerung – Einkommen- u. Vermögensteuer
Bundesgesetzblatt Nr. 204 aus 1960, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 1 aus 1997,
Vertrag - Norwegen
Paragraph 0
14.09.1960
30.11.1996
25.02.1960
39/03 Doppelbesteuerung
Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Norwegen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
StF: BGBl. Nr. 204/1960
BGBl. Nr. 414/1971
BGBl. III Nr. 1/1997 (NR: GP XX RV 46 VV S. 23. BR: AB 5179 S. 614.)
Deutsch, Norwegisch
Nachdem das Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Norwegen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, welches also lautet:
die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident dieses Abkommen für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der in diesem Abkommen enthaltenen Bestimmungen.
Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Finanzen und vom Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.
Dieser Vertrag ist gemäß seinem Artikel 25 am 14. September 1960 in Kraft getreten.
Der Bundespräsident der Republik Österreich und Seine Majestät der König von Norwegen sind, von dem Wunsche geleitet, auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen die Doppelbesteuerung nach Möglichkeit zu vermeiden, übereingekommen, ein Abkommen abzuschließen. Zu diesem Zweck haben zu ihren Bevollmächtigten ernannt:
Anmerkung, Es folgen die Namen der Bevollmächtigten.)
Die Bevollmächtigten haben nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgendes vereinbart:
Erfassungsstichtag: 1. 1. 1994
04.10.2018
10003922
NOR11003958
N3196012664T