Doppelbesteuerung – Entlastung bei Quellensteuern (Schweden)
Bundesgesetzblatt Nr. 143 aus 1960,
Vertrag - Schweden
Paragraph 0
29.12.1959
22.02.1960
39/03 Doppelbesteuerung
Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Finanzen der Republik Österreich und dem Königlich Schwedischen Finanzministerium über die Durchführung der Entlastung von den im Abzugswege an der Quelle erhobenen Steuern von Einkünften aus beweglichem Kapitalvermögen
StF: BGBl. Nr. 143/1960
Deutsch, Schwedisch
Die vorstehende Vereinbarung ist gemäß ihrem Artikel 12 am 29. Dezember 1959 in Kraft getreten.
Das Bundesministerium für Finanzen der Republik Österreich
und
das Königlich Schwedische Finanzministerium
haben in Ausführung von Artikel 10 Absatz 3 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Schweden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 14. Mai 1959 (im folgenden „Abkommen“ genannt), folgendes vereinbart:
e-rk
02.10.2017
10003920
NOR11003956
N3196012661T