Kurztitel

Grenzverkehr (Schweiz)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 116 aus 1948,

Inkrafttretensdatum

25.02.1948

Langtitel

Österreichisch-schweizerisches Abkommen über den Grenzverkehr.

StF: BGBl. Nr. 116/1948

Sonstige Textteile

Der Bundespräsident der Republik Österreich erklärt, das am 30. April 1947 in St. Gallen unterzeichnete Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft, welches also lautet: ...

zu ratifizieren und verspricht im Namen der Republik Österreich dessen gewissenhafte Erfüllung.

Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifizierungsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler und vom Bundesminister für Finanzen gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.

Geschehen zu Wien, den 7. Februar 1948.

Ratifikationstext

Das Abkommen ist gemäß seinem Artikel 16 am 25. Februar 1948 in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

Der Bundespräsident der Republik Österreich und der Bundesrat der Schweizerischen Eidgenossenschaft sind übereingekommen, den Grenzverkehr zwischen den beiden Staaten durch den Abschluß eines Abkommens zu regeln, und haben zu diesem Zweck zu ihren Bevollmächtigten ernannt:

Anmerkung, Es folgen die Namen der Bevollmächtigten.)