Österreichisch-türkisches Clearingübereinkommen
Bundesgesetzblatt Nr. 219 aus 1936,
21.07.1934
Zum Inkrafttreten vergleiche Artikel 7, Bundesgesetzblatt Nr. 235 aus 1934,
(Übersetzung.) Österreichisch-türkisches Clearingübereinkommen.
StF: BGBl. Nr. 219/1936
Dieses Regierungsübereinkommen ist am 1. Juni 1936 in Kraft getreten.
Die österreichische Regierung und die Regierung der türkischen Republik sind übereingekommen, den Zahlungsverkehr zwischen Österreich und der Türkei gemäß den folgenden Bestimmungen zu regeln.